Der Countdown läuft:
Bis Ende 2005 müssen alle Webseiten des Bundes, Kommunen und Behörden barrierefrei programmiert sein. Die anderen Länder machen es vor, bald sind auch normale Websites an der Reihe.
Webseiten die jeder sehen muss also Behindertengerechte Webseiten, das verstehe ich unter barrierefreies Webdesign oder barrierefreie Webseiten.
1997
Österreich ist schneller.
In Österreich ist die "Verpflichtung zur Schaffung barrierefreier öffentlicher Webangebote" durch die öffentlichen Gebietskörperschaften seit dem Jahre 1997 im Art. 7 verfassungsrechtlich festgelegt worden. Die Durchsetzung der EU - eAccessibility wird durch eine spezielle IKT-Stabsstelle des Bundeskanzleramtes koordiniert.
2000
Die USA hat im Dezember 2000 die Section 508 of the Rehabilitation Act:
Electronic and Information Technology Accessibility Standards erlassen,
die alle Behörden des Bundes und öffentlichen Stellen verpflichtet, ihre elektronischen Informationen Nutzern mit Behinderung genauso zugänglich zu machen, wie Nutzern ohne Behinderung.
2002
1. Mai 2002, mit dem Behindertengleichstellungsgesetz werden die Rechte
behinderter Menschen entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" auch für elektronische Informationsangebote wie das Internet und grafische Programmoberflächen wie z.B. (CD-ROMs und DVDs) geregelt.
2003
Öffentliche Websites von Bundesbehörden oder Kommunen, sowie auch vom Staat geförderte Institute müssen seit Ende 2003 behindertengerecht programmiert sein, wenn sich die Inhalte an Behinderte richten. Das wurde vom Bundesministerium lt. Behindertengleichstellungsgesetz entschieden.
2004
Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und sieht keine ausdrücklichen Anpassungsfristen vor:
In der Schweiz wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Behindertengleichstellungsverordnung der gesetzliche Rahmen geschaffen, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ohne Barrieren am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Das schließt sowohl die Internetauftritte der Gemeinwesen, als auch von konzessionierten Unternehmen ein.
2005
Spätestens bis Ende 2005 müssen dann alle Webseiten in Deutschland von Bundesbehörden barrierefrei erreichbar sein.
Die deutsche Bundesregierung hat im Mai 2002 mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) und seit Juli 2002 in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) für Internetangebote ebenfalls dem Anspruch auf Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen bei der Informationsbeschaffung Rechnung getragen.
Alle öffentlich zugänglichen elektronischen Informationsangebote der Behörden der Bundesverwaltung müssen diese Verordnung bis Ende 2005 umgesetzt haben.
Technisches:
(Entwicklungsstand November 2004)
Die 4 Hauptrichtlinien, nach der die WCAG 2.0 aufgebaut sind